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Bedrohte Kindheiten


 

  drei Gamines schwarz weiß  

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschichte der Kinderrechte
(Text und Fotos: Hartwig Weber, Juni 2009)
 

  schlafende Gamines  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Entdeckung der Kindheit
In der Vergangenheit war es durchaus nicht üblich, Kinder und Erwachsene strikt nach ihrem Alter  zu unterscheiden und sie voneinander zu trennen. Kinder galten als "kleine Erwachsene" und als integraler Bestandteil der Gemeinschaft. In der Regel durften ihnen keine Aufgaben übertragen werden, die ihre Fähigkeiten überstiegen. Im Zeitalter der Aufklärung und im Zusammenhang mit der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaften entstand der Gedanke, dass die Kindheit eine besondere Lebensspanne darstelle und dass Kinder eigene Rechte haben. Die Amerikanische Unabhängigkeitserklärung, die Bill of Rights (1776) und die Französische Revolution (1789) traten mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte hervor. Auf dieser Grundlage erschienen Kinder als rechtswürdige Menschen, nicht mehr nur als natürlicher Besitz ihrer Eltern. Die Vorstellung einer von der Erwachsenenwelt getrennten Welt der Kindheit machte die Formulierung von Sonderrechten erforderlich, die der Bewahrung und Kultivierung dieses Lebensabschnitts dienen sollten.

 Anders als die allgemeinen Menschenrechte, die die bürgerliche Freiheit der Erwachsenen hervorheben, geht es in den Kinderrechten hauptsächlich um den Schutz, der Minderjährigen zu gewähren ist, zum Beispiel durch ein Verbot der Erwerbsarbeit von Kindern und durch die Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert machte die zunehmende Armut der Arbeiterfamilien deutlich, dass der Fürsorge für die von Verwahrlosung bedrohten, verstoßenen und verlassenen Kinder mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Aus dieser Erkenntnis entstand das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1922/24.  

Deklaration der Rechte des Kindes, Genf 1924
Am 26. September 1924 wurde von der Vollversammlung des Völkerbundes, der im Jahr 1920 gegründeten Vorläuferin der heutigen Vereinten Nationen, die internationale Genfer Deklaration der Rechte des Kindes veröffentlicht. Damit gingen die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes die Verpflichtung ein, dafür Sorge zu tragen, dass jedes Kind, ungeachtet seiner Rasse, Nationalität und seines Glaubens, geeignete Bedingungen für seine körperliche und geistige Entwicklung erhält.

Artikel 2 der Genfer Erklärung formulierte die Notwendigkeit der Hilfe für Kinder in schwierigen Lebenslagen. Artikel 3 hob hervor, dass Kindern in Not vor anderen Bürgern (Erwachsenen) geholfen werden muss. Artikel 4 formulierte den Schutz von Kindern gegen Ausbeutung, und Artikel 5 unterstrich die Notwendigkeit einer Erziehung zur Menschlichkeit.

Kinder als Rechtssubjekte
Im Jahr 1934 bekräftigte die Generalversammlung des Völkerbundes die Deklaration von 1924. Nach dem 2. Weltkrieg folgte eine Erklärung über die Chancengleichheit aller Kinder und ihr Recht auf ganztätigen Schulbesuch. Am 20. November 1959 gab die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine erweiterte Erklärung zu den Kinderrechten ab. In zehn Artikeln bezieht sie sich nicht nur auf materielle Bedürfnisse, sondern auch auf die Notwendigkeit, Kindern mit Verständnis und Liebe zu begegnen. Zum ersten Mal wird das Kind als Rechtssubjekt betrachtet. "Jedes Kind soll alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte ohne jede Form von Diskriminierung in Anspruch nehmen können." 
 

An die "Magna Charta Libertatis für das Kind", die der polnische Kinderarzt und Pädagoge Janusz Korczak zwischen 1914 und 1916 formuliert hatte (Wie man ein Kind lieben soll, 1979), schloss der Ruf nach Selbstbestimmung und Selbsterfahrung des Kindes an, die die Kinderrechtsbewegung der 1970er und 1980er Jahre einklagte. Sie wandte sich gegen jede Form der Infantilisierung von Kindern und forderte stattdessen auch für Minderjährige ein Recht auf wirtschaftliche Betätigung. 

Mit der UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 wurde ein neues Denken über das Kind eingeleitet. Über die Forderung von Schutz und Versorgung hinausgehend, betont die Konvention, dass Kinder als eigenständige Akteure und Rechtssubjekte zu betrachten sind. Durch den Wechsel von einem schutzbezogenen zu einem partizipativen Kinderrecht gelten Minderjährige als gleichberechtigt. Kinder bekommen ein gesellschaftliches Mitspracherecht, das ihnen die Möglichkeit einräumen soll, ihre eigenen Interessen durchzusetzen.

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.03.2013 (s. admin)Online Kompetenz  |  Sitemap  |    |