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Bedrohte Kindheiten

Kindersoldaten
(Hartwig Weber, August 2009; Fotos: Don Bosco, Bonn; Hartwig Weber)

Inhaltsverzeichnis
Zahlen und Fakten
Länder, in denen Minderjährige rekrutiert werden
Kindersoldatinnen
Internationale Verbote von Kinderrekrutierung
Kindersoldaten vor Gericht
Reintegration
Links und Literatur

  junge Soldatin  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Kindersoldaten" sind Personen beiderlei Geschlechts unter 18 Jahren, die Mitglied einer Regierungsarmee oder irregulärer nationaler oder nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen (von Oppositionskräften, Gruppierungen ethnischer oder religiöser Minderheiten, Paramilitärs, Milizen) sind. Sie erfüllen dort eine Reihe von logistischen und unterstützenden Funktionen, beteiligen sich aktiv an Kämpfen, legen Minen und Sprengladungen, betätigen sich als Spione, unternehmen Botengänge, halten Wache, verrichten häusliche Arbeiten und Kochdienste. Kindersoldatinnen unter bewaffneten Gruppierungen werden häufig sexuell missbraucht und ausgebeutet.

(Vgl. zum Folgenden: United Nations General Assembly: Annual report of the Special Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict, Radhika Coomaraswamy, 28. Juni 2012)

Wenn es irgendwo auf der Welt zu bewaffneten Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen kommt, werden fast immer auch Kindersoldaten eingesetzt. Dies zeigen Ereignisse und Erfahrungen aus aller Welt, beispielsweise aus der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Irak, Somalia oder Sudan (Dafur). Schwache staatliche Führungen, grassierende Verarmung, extreme Ungleichheit und Diskriminierung sind Faktoren, die das Risiko erhöhen, dass Kinder von bewaffneten Gruppen für den Kriegsdienst rekrutiert werden. Die Gefahr, dass Minderjährige eingezogen werden, ist besonders groß in Flüchtlingslagern, im Zusammenhang interner Vertreibungen und Fluchtbewegungen, wenn Familien auseinander gerissen werden und Kinder den Kontakt zu ihren Eltern verlieren, in ländlichen Gebieten mit hoher Armut sowie in städtischen Slums.

Zahlen und Fakten

Im Jahr 2004 und 2008 wurden von der Coalition to Stop the Use of Child Soldiers (Bündnis zur Beendigung des Missbrauchs von Kindern als Soldaten) Weltreports zum Thema Kindersoldaten publiziert (http://www.child-soldiers.org/home). Daraus geht hervor, dass die Zahl der Konflikte, in denen Kinder zum kriegerischen Einsatz rekrutiert wurden, zwischen 2004 von 27 auf 17 im Jahr 2008 zurückging. Diese positive Entwicklung ist allerdings nicht ein Erfolg der weltweiten Initiativen gegen die Rekrutierung von Minderjährigen, sondern die Folge der Beendigung einzelner Konflikte.
 

Über 120 Staaten haben inzwischen das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention gegen die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten vom 25. Mai 2000 unterzeichnet und ratifiziert (vgl. http://www.aufenthaltstitel.de/unzusatzprotokoll.html). Darin ist niedergelegt, dass Kinder nicht zwangsweise eingezogen werden dürfen. Ausnahmen bildeten Freiwillige, die staatlichen Streitkräften beitreten. Deren Altersgrenze wurde auf 16 Jahre festgesetzt. Deutschland, das das Zusatzprotokoll ratifiziert hat, nimmt freiwillige Bewerber ab 17 Jahren in die Bundeswehr auf (vgl. Artikel 12 des Grundgesetzes von 1949). 

Demgegenüber erklärte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), dass der Einsatz von Minderjährigen als Soldaten eine extreme Form ausbeuterischer Kinderarbeit darstelle. Tatsächlich ist die Rekrutierung von Minderjährigen (unter 18-Jährigen) immer noch in mehr als 80 Staaten und Regionen der Erde an der Tagesordnung. Sie erfolgt dort in unterschiedlichen Formen: als illegale Rekrutierung durch bewaffnete nichtstaatliche Gruppen, als freiwillige oder zwangsweise Einberufung durch die nationalen Streitkräfte oder durch Milizen, die mit dem nationalen Heer kooperieren.

 

Länder, in denen Minderjährige rekrutiert werden

D
ie Zahl der Staaten, die Kindersoldaten ins reguläre Heer integrieren, nimmt seit einigen Jahren ab. Hingegen bleibt die Rekrutierung von Minderjährigen durch illegale bewaffnete Gruppen konstant. An der Spitze der Länder, in denen Kinder von nationalen Streitkräften in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden, steht Myanmar. Trotz zahlreicher Dementis wird dort eine große Zahl von Minderjährigen ins nationale Heer eingebunden, oftmals durch Zwang, Einschüchterung und Gewalt. Länder, in denen Kinder sich als Spione, Informanten oder Boten innerhalb der Streitkräfte betätigen, sind Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Indien, Indonesien, Israel, Kolumbien, Nepal und Uganda. Berüchtigt sind auch der Tschad, Somalia und Sudan. 2006 waren unter den Rekruten des Tschads, die die Hauptstadt gegen Rebellen verteidigten, auch Kinder. Die Übergangsregierung in Somalia setzte Kinder bei der Verteidigung der Hauptstadt Mogadischu ein. In Dafur kämpften Kinder in den Reihen der sudanesischen Streitkräfte. In Uganda wurden Kinder, die den Widerstandsbewegungen entfliehen konnten, von den nationalen Streitkräften aufgegriffen und eingegliedert. Von israelitischen Truppen sollen palästinensische Kinder als menschliche Schutzschilde benutzt worden sein. 2007 waren nationale Streitkräfte des Jemen in Kampfhandlungen verwickelt, bei denen Kindersoldaten zum Einsatz kamen. Großbritannien soll Jugendliche von weniger als 18 Jahren zu Einsätzen in den Irak geschickt haben. In zahlreichen Ländern der Welt werden Minderjährige von paramilitärischen Verbänden, Milizen und zivilen Selbstverteidigungsgruppen angeworben, so in der Demokratischen Republik Kongo, an der Elfenbeinküste, in Indien, Iran, Kolumbien, Libyen, Myanmar, Peru, den Philippinen, Sri Lanka, Sudan, dem Tschad und Uganda.  

 

Ex-Rebellenchef Lubanga zu 14 Jahren Haft verurteilt

Der einstige kongolesische Kriegsherr Thomas Lubanga wurde im Juli 2012 wegen der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten und anderer Kriegsverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt – die Anklage hatte 30 Jahre gefordert. Der frühere Milizenführer ist der erste Kriegsverbrecher, den das vor zehn Jahren eingerichtete Gericht verurteilt hat. Während des Bürgerkrieges in Nordostkongo zwischen 2002 und 2003 hatte der Rebellenführer tausende Kindersoldaten für die Miliz seiner Union Kongolesischer Patrioten (UPC) rekrutiert. Manche der Kinder waren erst elf Jahre alt. Sie wurden aus ihren Familien, aus Schulen und von Fußballplätzen verschleppt, in Ausbildungslagern im Gebrauch von Waffen ausgebildet, mit Drogen zum Morden gefügig gemacht. 2006 wurde gegen Lubanga ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Nach Den Haag ausgeliefert, behauptete er, er habe die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten weder akzeptiert noch toleriert.

(Die Rheinpfalz, 11. Juli 2012)

   

Kindersoldatinnen
Ein besonderes Problem stellen die Mädchen dar, die in bewaffneten Einheiten als Kämpferinnen und in der Küche eingesetzt werden, aber auch als Sexsklavinnen dienen. An dieser Tatsache konnten auch mehrere Resolutionen des UN-Sicherheitsrates nichts ändern. Kindersoldatinnen traten zum Beispiel innerhalb der bewaffneten Konflikte in Angola und Mosambik in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts in Erscheinung. In Liberia wurden 2004 3000 Kindersoldatinnen offiziell entlassen, viele Tausend blieben unbekannt und ohne Unterstützung. In der Demokratischen Republik Kongo wurden 2006 3000 Mädchen, ein Bruchteil der tatsächlich aktiven Kindersoldatinnen, offiziell demobilisiert.

Mädchen, die zurück zu ihren Eltern wollen, bleiben lebenslang stigmatisiert, insbesondere diejenigen, die Geliebte und Frauen von Kämpfern waren oder gar Kinder bekamen. Säuglinge, die aus Vergewaltigungen hervorgingen, werden besonders rigide ausgegrenzt. Viele Mädchen treten in Prozessen der Demobilisierung erst gar nicht in Erscheinung, sie werden übersehen und bleiben ohne Hilfe bei der Reintegration. Zum Trauma der Verlassenheit, der Gewalterfahrungen und Perspektivlosigkeit tritt oft der Schock der Zurückweisung durch die eigene Familie und die Gemeinschaft.

junger Soldat

 

Internationale Verbote von Kinderrekrutierung

Das Fakultativprotokoll zum "Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" aus dem Jahr 2000 stellt das eindringlichste Verbot jeglicher Rekrutierung von Kindersoldaten in der internationalen Rechtsprechung dar. 2004 und 2005 verabschiedete der UN-Sicherheitsrat ein Monitoring und Berichtssystem über Kinder in bewaffneten Konflikten. Internationale Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Einbindung in Streitkräfte sind darauf angewiesen, dass diejenigen strafrechtlich verfolgt werden, die sich nicht ans Völkerrecht halten. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) zum Beispiel gegen Mitglieder nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und in Uganda vorging. Im Jahr 2007 ermittelte der Sondergerichtshof für Sierra Leone gegen Personen, die während des Bürgerkrieges Kinder rekrutiert und eingesetzt hatten.

Im Jahr 2004 wurden mehrere zehntausend Kindersoldaten aus den nationalen Streitkräften und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen in afrikanischen Staaten südlich der Sahara entlassen, nachdem die dortigen Konflikte zu Ende gegangen waren. Die "Pariser Prinzipien und Richtlinien" zu Kindern, die mit nationalen Streitkräften und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen assoziiert waren, formulierten Richtlinien, wie Kinder geschützt und in die Gesellschaft zurückgeführt werden können. Mit der Beendigung der bewaffneten Konflikte in Burundi, Elfenbeinküste, Guinea und Liberia endete auch die dortige massive Rekrutierung und Ausbeutung von Kindern.

Jungen aus Goma

 Kindersoldaten vor Gericht

Nach internationalem Recht müssen Kindersoldaten in erster Linie als Opfer betrachtet werden. Statt sie wie erwachsene Feinde zu behandeln, sollten sie Unterstützung und Begleitung bei der Reintegration erfahren. In Wirklichkeit kommen zahlreiche Kindersoldaten in Haft und werden der Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Nicht selten werden sie geschlagen oder gar getötet.

Kindersoldaten sind gleichermaßen Opfer wie Täter. Neben dem Verbrechen, Minderjährige zu rekrutieren, werfen die Verbrechen, die Kinder als Soldaten begangen haben, besonders gravierende Probleme auf. Es ist die Frage der Verantwortung von Kindern, die selbst andere überfallen, gefoltert und getötet haben. Der internationale Gerichtshof sieht keine Rechtssprechung für Minderjährige unter 18 Jahren vor. Aber auch Kinder müssen sich für begangene Menschenrechtsverletzungen verantworten. Denn auch die Opfer von Kindersoldaten haben ein Recht auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Minderjährige aus der Verantwortung für von ihnen begangene Verbrechen ohne weiteres zu entlassen, ist nicht immer und unbedingt im besten Interesse der betroffenen Kinder. Dies gilt zumal dann, wenn sie zurechnungsfähig waren, zu ihren Gewalttaten nicht durch andere genötigt wurden und nicht unter Drogeneinfluss handelten. Ihnen die begangenen Vergehen bewusst zu machen, sie zur Reue zu bewegen und auch strafrechtliche Konsequenzen im Rahmen von Jugendgesetzen zu ziehen, kann den Prozess der persönlichen Rehabilitierung und auch die Akzeptanz bei der Wiederaufnahme in die Familie, die Gemeinschaft und die Gesellschaft fördern.


  „Liste der   Schande“

Am 11. Juni 2012 haben die Vereinten Nationen Syrien auf die „Liste der Schande“   gesetzt. Die Liste   nennt 23 Staaten, unter ihnen auch den Jemen und Sudan, in denen Kinder in bewaffneten   Konflikten getötet, sexuell  angegriffen und rekrutiert   werden. Reguläre syrische Truppen und die mit   ihnen verbündete Schabiha-Miliz  hätten sich Übergriffe zuschulden kommen lassen, bei denen   neunjährige Kinder   getötet, verstümmelt, willkürlich verhaftet, gefoltert, sexuell misshandelt und als   menschliche Schutzschilde missbraucht wurden. Aber nicht nur von   den Regierungstruppen, auch   von der oppositionellen Freien Syrischen Armee  sollen Kinder vor allem für medizinische und   Hilfsarbeiten an der Front rekrutiert worden sein.Kinder erzählten, dass man sie auf Panzer setzte,   damit diese   nicht von Aufständischen angegriffen würden. Beobachter stießen auf Kinder von kaum   zehn Jahren, die gefangen und gefoltert worden waren. Kleinkinder wurden bei Angriffen getötet und   verstümmelt.

Zwischen Beginn des Aufstandes gegen den syrischen Staatschef Bashar al-Assad im März und Juni   2012 sind nach Angaben von Menschenrechtsgruppen mehr als 14.100 Menschen getötet worden,   darunter fast 1 200 Kinder, und ein Ende des Blutvergießens ist nicht abzusehen. Allein bei einem   Massaker am 25. Mai 2012 sind in der zentralsyrischen Stadt Houla laut UNO bei   Massenhinrichtungen von mehr als hundert Menschen 49 Kinder gestorben. Auch bei einem Massaker    in dem Dorf Qubeir in der Provinz Hama im Juni 2012 sollen viele Kinder unter den mindestens 55   Toten gewesen sein.

  (nach Berichten in der Tagespresse am 12. Juni 2012)

 

  

Reintegration

In den vergangenen Jahren wurden in Ländern Afghanistan, Kolumbien und Sri Lanka die Bemühungen verstärkt, Kinder aus bewaffneten Einheiten zu entlassen und zu reintegrieren. Vor allem aus den afrikanischen Staaten südlich der Sahara liegen Erfahrungen über Programme der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten vor. Die Wiedereingliederung von Kindersoldaten erweist sich als langwieriger Prozess. Meist sind Jugendliche, die Rekrutierungen zum Opfer fallen, ohne Schulabschluss. Dies minimiert ihre Chance auf eine Anstellung auf dem Arbeitsmarkt. Was sie brauchen, sind existenzsichernde Alternativen zum Kampf mit der Waffe. Sie benötigen Unterstützung, um den Weg zurück in die Gemeinschaft zu finden, Hilfe bei der Familienzusammenführung, zielgruppengerechte Bildungsangebote, eine intensive Berufsausbildung und schließlich eine Arbeitsstelle und ein Einkommen, mit Hilfe dessen sie ein zivilisiertes Leben führen können. In diesem Prozess sind vor allem die Mädchen benachteiligt. Für ehemalige Kindersoldatinnen fehlt es im Anschluss an die Demobilisierung weithin an unterstützender Hilfe. Oft bleiben sie lebenslang Opfer von Zurückweisung und Stigmatisierung durch ihre Umgebung.

 

Omar Khadr

Der „Kindersoldat“ Omar Khadr, kanadischer Staatsbürger und jüngster Häftlinge im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba, war nach einem Feuergefecht im Juli 2001 in Afghanistan von US-Soldaten aufgegriffen worden. Den fünfzehnjährigen Jungen hatte eine Explosion schwer verletzt. Er hatte sein Augenlicht verloren, und zwei Kugeln waren in seinen Rücken eingedrungen. Eingestuft als „feindlicher Kämpfer“, wurde er wegen Mordes, Verschwörung und Spionage verurteilt und Jahre lang in Guantanamo festgehalten, ohne Anklage.

Im Mai 2010 forderte UNICEF unter Verweis auf das Fakultativprotokolls „Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen die Einstellung des Militärverfahrens gegen ihn.

Im Oktober 2010 bekannte sich Omar schuldig: Er habe 2002 einen US-Soldaten mit einer Handgranate getötet. Das Bekenntnis des jungen Mannes, ein Al Kaida-Terrorist zu sein, war Teil einer strafmildernden Vereinbarung mit den US-Behörden

Im September 2012 wurde Omar, inzwischen 26 Jahre alt, in seine Heimat entlassen, wo er die restlichen sieben Jahre seiner Haftstrafe in einer Militärbasis in Trenton in der Provinz Ontario absitzen muss. Mit Khadr verließ der letzte westliche Gefangene das Lager. Im März 2012 war die aktuelle Gesamtzahl der in Guantanamo Bay festgehaltenen Häftlinge von einem Sprecher des US-Verteidigungsministerium aber immer noch mit 171 angegeben worden (vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/terrorist-omar-khadr-zurueck-in-kanada-letzter-westlicher-gefangener-verlaesst-guantanamo-1.1482799; http://www.spiegel.de/politik/ausland/kindersoldat-omar-khadr-kehrt-aus-guantanamo-nach-kanada-zurueck-a-858758.html).

Das Schicksal von Khadr ist einzigartig. „Er ist der jüngste Mensch, der sich je als Kriegsverbrecher vor einem Gericht zu verantworten hatte“ (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Omar_Khadr). Human Rights Watch fordert nun, aus Unrecht Recht zu machen und den ehemaligen Kindersoldaten wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

 

  

Links 

>Terre des hommes: Kindersoldaten

>Deutsches Bündnis für Kindersoldaten:

>Kinder des Krieges

>Child Soldiers. Global Report

>Kinder als Waffen. Publik Forum 2003

>http://www.b-umf.de/images/stories/dokumente/studie_kindersoldaten.pdf



Literatur

Peter Warren Singer: Children at war. University of California Press, Berkley und Los Angeles 2006.. 

Roméo Dallaire: They figth like soliders, they die like children. Walker Publishing Company, Inc., New York 2010. 

Christophe Pierre Bayer: Psychisches Trauma und Versöhnung bei ehemaligen Kindersoldaten – eine Feldstudie aus Uganda und der Demokratischen Republik Kongo, 2008.
Abrufbar unter:
http://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2010/4531/

Ishmael Beah: ckkehr ins Leben. Ich war Kindersoldat, Campus 2007,
ISBN 978-3-593-382647

Alcinda Honwana: Child Soldiers in Africa. Philadelphia 2005,
ISBN 978-0-8122-1987-6

Senait G. Mehari: Feuerherz. Droemer-Verlag 2004,
ISBN 3-426-27341-1

China Keitetsi: Sie nahmen mir die Mutter und gaben mir ein Gewehr: mein Leben als Kindersoldatin. Ullstein-Verlag 2003,
ISBN 3-548-36481-0

Margit & Alice Schmid: I killed people. Lamuv 2001,
ISBN 3889775993

Michael Pittwald: Kindersoldaten, neue Kriege und Gewaltmärkte. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, Sozio-Publishing 2008
ISBN 978-3935431-13-2

Rachel Brett, Margaret McCallinn: Kinder - die unsichtbaren Soldaten Book on Demand, ISBN 3-8311-2641-0

Manuel Werner: Macht und Ohnmacht jugendlicher Luftwaffenhelfer - Ein Beispiel vom Fliegerhorst und KZ Echterdingen/Filder, in: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg/Erzieherausschuss der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Stuttgart (Hrsg.): Durch Faszination zur Macht - die Faszination der Macht. Bausteine zum Verhältnis von Macht und Manipulation. Handreichungen für den Unterricht, Stuttgart 2003.

Uzodinma Iweala: Du sollst Bestie sein. Meridiane Ammann 2008,
ISBN 978-3-250-60119-7

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